Handwerk-Schutzgebiete ermöglichen

Wir fordern Schutzgebiete zum Erhalt der Handwerkskünste

Nicht nur Wasser, Pflanzen und Tiere brauchen Schutzgebiete. Die Einrichtung von speziellen Schutzgebiete ist eine notwendige Voraussetzung für das Überleben der traditionellen Handwerke und kleinbäuerlicher Landwirtschaft, die in der konkurrenz- und wachstumsbasierten Wirtschaftsweise nicht überleben können, da sie nach anderen Prinzipien funktionieren und andere Ziele verfolgen.

Es geht darum, eine Wirtschaftsweise zu organisieren, welche dem Ziel der weitgehenden Selbstversorgung mit den lokal verfügbaren Mitteln verpflichtet ist, kurz gesagt, eine lokale bedarfsorientierte Selbstversorgungswirtschaft.

Vom Staat fordern wir die Bereitstellung von Land und die Aussetzung von Verwaltungsvorschriften und gesetzlichen Regelungen, die mit einer solchen Wirtschaftsweise nicht vereinbar sind.

Betriebe

Von Kleinbetrieben, die keine oder nur geringe Profite erzielen, betriebswirtschaftliche Buchführung und Steuern einzufordern, dient vor allem dem Zweck, diese Betriebe zu behindern und zum Aufgeben zu nötigen. Der Staat soll Kleinbetriebe von Abgaben und bürokratischen Zwängen befreien. Dies ist eine allgemeine Forderung, die nicht nur die Schutzgebiete betrifft.

Handel

Die Schutzgebiete sind als Produzenten ungleiche Marktteilnehmer und stehen als solche außerhalb der offiziellen Märkte. In gewissen Maßen wird es allerdings notwendig sein, dass die Schutzgebiete Einnahmen durch Verkäufe erzielen, denn ganz ohne Zukäufe von Außen wird es nicht funktionieren. Es soll daher erlaubt sein, selbst hergestellte Waren in Selbstvermarktung regional zu verkaufen.

Arbeitsrecht

In den Schutzgebieten gibt es weder Arbeitsverträge noch Arbeitslosigkeit oder Kündigungsschutz. Die Arbeitsgesetze und auch der Mindestlohn sollen keine Gültigkeit haben.

Sozialabgaben und Leistungen

Wer in den Schutzgebieten lebt und arbeitet soll von Zahlungen an die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung freigestellt sein. Damit entfallen die entsprechenden Leistungen für die Bewohner. Einen Sonderfall stellt die Krankenversicherung dar, da die medizinische Versorgung vorerst nur unzureichend von den Gemeinschaften selbst übernommen werden kann.

Bau

Die allgemein geltenden Bauvorschriften und Standards machen das Bauen zu kompliziert und teuer. Bauvorhaben sollen ohne Anträge und Genehmigungen nach den Vorstellungen der Bewohner möglich sein. Die Gebäude gehören zum Schutzgebiet. Vermietungen und der Verkauf von Gebäuden sind nicht erlaubt. Die Grundsteuer entfällt.

Haftung

Abgesehen von strafrechtlichen Tatbeständen sollen weder die Gemeinschaften noch die einzelnen Mitglieder für entstandenen Schaden innerhalb der Schutzgebiete haften. Um Geschädigte außerhalb der Gebiete für entstandenen finanziellen Schaden kompensieren zu können, müssen alle Bewohner eine private Haftpflichtversicherung abschließen.